13.09.2023

Bundesgericht

Urteil gegen Fabien Dunand bestätigt

Die Lausanner Richter haben einen Rekurs des ehemaligen Waadtländer Journalisten abgewiesen. Demnach machte sich der frühere Chefredaktor der Zeitung 24 heures der Verleumdung der damaligen Waadtländer Staatsrätin Jacqueline de Quattro und der Schreckung der Bevölkerung schuldig.
Bundesgericht: Urteil gegen Fabien Dunand bestätigt
Der ehemalige Journalist Fabien Dunand, hier 2022, hat vor dem Bundesgericht eine Niederlage einstecken müssen. (Bild: Keystone/Laurent Gillieron)

Das Waadtländer Kantonsgericht hatte Fabien Dunand im April 2022 deswegen zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 60 Franken mit einer Bewährungsfrist von vier Jahren verurteilt. In einem Urteil vom 23. August bestätigte das Bundesgericht diese Strafe.

Wie die Vorinstanz war auch das oberste Gericht der Ansicht, dass der ehemalige Chefredaktor die Bevölkerung zwischen 2016 und 2017 «fälschlicherweise» in Schrecken versetzt habe, indem er behauptete, das Bauunternehmen Orllati habe in ihrer Kiesgrube in Bioley-Orjulaz VD Quellen verschmutzt. Entgegen dieser Behauptungen sei das Trinken dieses Wassers jedoch immer unbedenklich gewesen.

Die Richter betonen auch, dass Dunand insbesondere angesichts seines Berufs als Journalist die Gefahr des verschmutzten Wassers aufgrund der unzuverlässigen Informationen für unrealistisch hätte halten müssen. Zudem habe der Beschwerdeführer wissentlich falsche Behauptungen in die Welt gesetzt.

Ehrverletzung

Weiter bestätigte das Bundesgericht, dass sich Dunand der Verleumdung der damaligen Staatsrätin Jacqueline de Quattro schuldig gemacht hatte. Der Journalist hatte der Magistratin vorgeworfen, sie und ihr Umweltdepartement versuchten, die Affäre zu verschleiern und die Orllati-Gruppe zu schützen.

Dunand habe in der Öffentlichkeit «das Bild einer unehrlichen Ministerin gezeichnet, die ein Unternehmen auf Kosten des öffentlichen Interesses begünstigt und wiederholt gegen das Recht verstossen habe», schreibt das Bundesgericht. Ganz allgemein habe er de Quattro als parteiische, skrupellose und verlogene Person dargestellt.

Das Kantonsgericht sei «zu Recht zum Schluss gekommen, dass die Äusserungen des Beschwerdeführers die Ehre der Politikerin, die mittlerweile im Nationalrat sitzt, verletzt hatten. (Urteil 6B_1040/2022 vom 23.08.2023). (sda/cbe)



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